Seit dem 31. März 2017 gilt die vierte Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG). Damit ist der Weg frei für die Ausdehnung der Maut auf alle Bundesstraßen zum 01. Juli 2018. Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen. Nun kommen weitere 37.000 Kilometer Bundesstraßen hinzu.

Von der Ausweitung der Mautpflicht sind alle, für den Güterverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen betroffen.

Der Bund erwartet zusätzliche Mauteinnahmen in Höhe von jährlich bis zu 2 Milliarden Euro und kalkuliert mit ca. 130.000 neuen mautpflichtigen Fahrzeugen.

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten. Darum soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. 

Weitergehende Informationen zur Gesetzesänderung finden Sie im Artikel der Bundesregierung: 

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/05/2016-05-11-lkw-maut-ausgeweitet.html

Die fracht-/mautbedingten Mehrkosten, welche im Zusammenhang mit der Einführung dieser Nutzungsgebühr entstehen, müssen wir leider an Sie weitergeben. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung.

Vorab weisen wir Sie zudem darauf hin, dass zum 01.01.2019 eine weitere Erhöhung der LKW-Maut beschlossen wurde.