Das wesentliche Merkmal dieser Bauweise ist der Einsatz von sogenannten Sprühfertigern, die in einem Arbeitsgang eine Bitumenemulsion als Haftbrücke und zur Versiegelung aufsprühen und das Asphaltmischgut aufbringen. Dies bewirkt eine innige Verbindung des frisch eingebauten Asphaltmischgutes mit dem Untergrund. Damit die Bitumenemulsion nicht als Trenn- und Schmierschicht wirkt, ist das Asphaltmischgut so konzipiert, dass die Bitumenemulsion in die Hohlräume aufsteigen kann. Das Asphaltmischgut besteht aus einem Gesteinskörnungsgemisch mit abgestufter Korngrößenverteilung und Straßenbaubitumen oder polymermodifiziertem Bitumen als Bindemittel. Die Einbaumenge liegt zwischen 30 und 50 kg/m², was einer Einbaudicke von 1,5 bis 2,0 cm entspricht.

Lärmminderung und Dauerhaftigkeit

Bedingt durch die Oberflächenstruktur des DSH-V-Mischgutes wird eine Minderung des Rollgeräusches bewirkt, so dass diese Deckschichtart auch zur Lärmminderung eingesetzt werden kann.

Es liegt aber noch keine Zuordnung der Lärmminderungswerte gemäß RLS 90 vor, daher kann dieser Deckschichttyp nicht im Rahmen von Planfeststellungen angewendet werden, aber es kann aus heutiger Sicht eine anfängliche Lärmminderung von mindestens -4 dB(A) bei einer Fahrgeschwindigkeit von 80 km/h erzielt werden. Innerorts kann eine Lärmminderung von im Mittel -3 dB(A) erreicht werden. Zur Dauerhaftigkeit kann noch keine Aussage gemacht werden.

Einsatzbereiche

DSH-V kann auf allen Arten von Straßen eingesetzt werden. Diese Bauweise wurde erfolgreich auf verschiedenen Autobahnabschnitten im Bereich der Autobahndirektion Südbayern eingesetzt, aber auch innerstädtisch zum Beispiel in der Landeshauptstadt München. Die ältesten Strecken in Bayern sind aus dem Jahr 2006, in Norddeutschland liegt ein längerer Erfahrungshintergrund vor.

Es gelten die Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen ZTV BEA-StB 09.